Anmeldung und Übertritt in Jgst. 5

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe und zur Anmeldung.

(Für Informationen zum Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe klicken Sie bitte hier.)

Wissenswertes zum Übertritt und unser Angebot im Überblick entnehmen Sie bitte auch nebenstehendem Flyer und unserem Merkblatt zum Übertritt.

  • Informationsabend

    Unser Infoabend findet am 20.03.2025 von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Anschluss an unser Frühlingsfest in der großen Turnhalle der Herzog-Tassilo-Realschule statt. Sie sind herzlich dazu eingeladen, sich vor dem Infoabend im Rahmen unseres Frühlingsfestes das Schulgebäude und die dargebotenen Aktivitäten anzusehen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

    Die wesentlichen Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auch im Folgenden.
    Ein Video über die Herzog-Tassilo-Realschule finden Sie hier.

  • Aufnahme zum Schuljahr 2025/2026

    Die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen und Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori Schule), die in die Jahrgangsstufe 5 der Herzog-Tassilo-Realschule aufgenommen werden wollen, erfolgt in der Zeit vom

    05. Mai 2025 bis 07. Mai 2025.

    Bitte werfen Sie die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen (siehe unten) während des oben genannten Anmeldezeitraumes in unseren Briefkasten. Sie erhalten dann per E-Mail innerhalb von einer Woche eine Bestätigung. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, erhalten Sie diese im Anmeldezeitraum jeweils von 08.15 Uhr – 15:00 Uhr im Sekretariat der Schule.

    Bitte beachten Sie, dass das Übertrittszeugnis der Grundschule im Original abgegeben werden muss, da das Original an der Schule verbleibt.

    Sollten Sie als Eltern eine Beratung wünschen, kann diese auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

    Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen (ggf. unterschrieben) benötigt:
    • Ausgefüllte und unterschriebene Formulare des Schulantrags online:
        •  Anmeldeformular
        • Formblatt zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos)
        • ggf. Anmeldung für die Offene Ganztagsschule (Anmeldung über die Eingabe in „Schulantrag online“,  Informationen zur Offenen Ganztagsschule finden Sie auf folgender Seite) mit der Erklärung über die Entbindung von der
          Schweige-/Verschwiegenheitspflicht
    • ggf. Schülerbeförderungsantrag mit beschriftetem Passbild, wenn zwischen Wohnort und Schule mehr als 3 km liegen
    • Übertrittszeugnis im Original (verbleibt an der Realschule)
    • Kopie der Geburtsurkunde
    • Passbild für die Schülerakte
    • Nachweis Masernschutzimpfung (durch schriftliche Bestätigung eines Arztes oder durch Kopie des Impfpasses – zur Prüfung ist das Original im neuen Schuljahr nachzureichen)
    • Bei Lese-Rechtschreib-Störung: Stellungnahme unserer Schulpsychologin, Frau Probst, mit Empfehlungen zum Nachteilsausgleichs bzw. Notenschutzes.
      Informationen hierzu finden Sie in folgendem Schreiben. Das Antragsformular richten Sie bitte ausgefüllt an die Schulleitung der Herzog-Tassilo-Realschule.
    • ggfs. Sorgerechtsbeschluss bei getrennt lebenden Eltern

    Die Anmeldung kann von einem Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Dieser bestätigt das Einverständnis des anderen Erziehungsberechtigten. Bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss nötig.

    Weitere Antragsunterlagen und Informationen:

    Sollte Ihr Kind von der Mittelschule oder vom Gymnasium übertreten wollen, raten wir dringend zu einer telefonischen Voranmeldung im oben genannten Zeitraum. Die endgültige Aufnahme ist jedoch erst mit dem Jahreszeugnis am letzten Schultag bzw. am ersten Ferientag möglich.

  • Beförderungskostenübernahme

    Für folgende Gemeinden bzw. Gemeindeteile  werden vom Landkreis Erding die Beförderungskosten zur Herzog-Tassilo-Realschule übernommen:

    • Berglern
    • Bockhorn
    • Buch am Buchrain
    • Erding
    • Finsing
    • Forstern
    • Fraunberg
    • Langenpreising
    • Neuching
    • Ottenhofen
    • Pastetten
    • Walpertskirchen
    • Wartenberg
    • Wörth
  • Ist Ihr Kind geeignet für die Realschule?

    1. Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule

    Mit dem Übertrittszeugnis und einer Durchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht spricht die Grundschule die Eignung für die Realschule aus, wodurch Ihr Kind direkt zu uns kommen kann. Alternativ kann Ihr Kind die Realschuleignung auch über den Probeunterricht (siehe unten) nachweisen. An der Grundschule werden Sie rechtzeitig über die weiteren schulischen Möglichkeiten an den weiterführenden Schulen informiert.

    2. Übertritt von Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule

    Der Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 ist ausschließlich mit dem Original des Jahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule möglich, wenn in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht wird.
    Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule bei einem schlechteren Durchschnitt ist nicht möglich.

    3. Übertritt an die Realschule von Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums

    Ein Übertritt ist uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).

    Weitere Informationen zum Übertritt finden Sie auf folgender Internetseite des Kultusministeriums

  • Probeunterricht

    Falls Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen soll, ist eine Anmeldung (mit den entsprechenden Unterlagen) im obigen Zeitraum erforderlich: Der Probeunterricht findet von Dienstag, 13.05.2025, bis Donnerstag, 15.05.2025, statt. Informationen zum Probeunterricht der Realschule finden Sie im Bayerischen Realschulnetz.
    Zum genauen Ablauf des Probeunterrichts erhalten Sie kurz vorher noch ein entsprechendes Merkblatt. Kontaktieren Sie hierfür bitte unser Sekretariat.